Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK)
Ansprechpartner Thomas Früh (Abteilung Kunst) Projektförderung Gegenstand der Förderung: Gefördert werden insbesondere a) Landesgrenzen überschreitende Festivals, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht, b) Vorhaben, die durch Absprachen mit Kommunen, den Ländern, dem Bund, der EU und Kulturinstitutionen des In- und Auslandes besonderen Bedingungen unterliegen und c) Vorhaben von Einrichtungen und Verbänden, deren Geschäftsbetrieb nach Ziffer III gefördert wird. Antragskriterien Geographischer Focus: ...
Ansprechpartner
Thomas Früh (Abteilung Kunst)
Projektförderung
Gegenstand der Förderung:
Gefördert werden insbesondere
a) Landesgrenzen überschreitende Festivals, an denen ein besonderes
Landesinteresse besteht,
b) Vorhaben, die durch Absprachen mit Kommunen, den Ländern, dem Bund, der EU
und Kulturinstitutionen des In- und Auslandes besonderen Bedingungen
unterliegen und
c) Vorhaben von Einrichtungen und Verbänden, deren Geschäftsbetrieb nach Ziffer
III gefördert wird.
Antragskriterien
Geographischer Focus: Sachsen
Antragsteller:
jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen erhalten. In begründeten Ausnahmefällen können auch Antragsteller mit Wohnsitz oder Sitz außerhalb Sachsens gefördert werden.
Antragsform: Formblatt
Antragsfrist: 1. November für das folgende Jahr
Weitere Infos
www.smwk.sachsen.de/elemente/d...
2. Institutionelle Förderung
Gegenstand der Förderung
Gefördert wird der Geschäftsbetrieb von für die Kunst und Kultur des Freistaates
Sachsen besonders bedeutsamen Einrichtungen und Verbänden.
Zuwendungsvoraussetzungen
Die Einrichtungen werden in der Regel nur gefördert, wenn sich die Kommunen oder die Landkreise, in denen sie ihren Sitz haben, angemessen an deren Finanzierung beteiligen.
Antragskriterien
Geographischer Focus: Sachsen
Antragsteller
a) Landesdachverbände sowie
b) Einrichtungen, die dauerhaft Aufgaben in besonderem Landesinteresse
wahrnehmen, erhalten, sofern sie in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film, Literatur, Musik oder Soziokultur tätig sind und ihren Sitz in Sachsen haben.
Antragsfrist: 1. November für das folgende Jahr
Weiter Infos: www.smwk.sachsen.de/elemente/dateien/VwV_FoerdRL_K_Sk.pdf
Tel.: +49 351 5646004
steffen.grosse@smwk.sachsen.de
smwk.sachsen.de
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