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Der Künstleranwalt berät Filmschaffende in allen berufsrechtlichen Angelegenheiten; Urheber-, Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht

Rechtsanwalt Steffen Schmidt-Hug ist spezialisiert auf die Fragen von Filmemachern, sowohl für die auf Produktionsdauer beschäftgten Film- und Fernsehschaffenden als auch für die auf selbständiger Basis arbeitenden Filmkünstler.

Mit FILMPHON hat die Künstlerkanzlei Schmidt-Hug...
Der Künstleranwalt berät Filmschaffende in allen berufsrechtlichen Angelegenheiten; Urheber-, Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht

Rechtsanwalt Steffen Schmidt-Hug ist spezialisiert auf die Fragen von Filmemachern, sowohl für die auf Produktionsdauer beschäftgten Film- und Fernsehschaffenden als auch für die auf selbständiger Basis arbeitenden Filmkünstler.

Mit FILMPHON hat die Künstlerkanzlei Schmidt-Hug zudem eine telefonische Rechtsberatung für Medienschaffende eingerichtet. Über diese spezialisierte Anwaltshotline können zum Taxipreis drängende Fragen schnell mal beantwortet werden. www.filmphon.de

Steffen Schmidt-Hug studierte in München Politik- und Rechtswissenschaften. Während Studium und Referendariat arbeitete er als Journalist in Presse und Rundfunk. Nach der Zulassung zum Rechtsanwalt folgten Stationen beim Deutschen Journalistenverband, Deutschen Bundestag, Bayerischen Landtag.

Von 1999 bis 2003 hat Rechtsanwalt Schmidt-Hug für eine gewerkschaftliche Einrichtung Film- und Fernsehschaffende beraten. Parallel dazu sammelte er Erfahrungen am Drehort als Regiepraktikant und Requisitenhelfer.

Von 2003 bis 2008 war Schmidt-Hug Geschäftsführer vom Bundesverband Regie. Diesen vertrat er u.a. im Verwaltungsrat der Filmförderanstalt FFA.


Seit 2008 betreut er als selbständiger Rechtsanwalt und Agent Film- und Medienschaffende in allen beruflichen Angelegenheiten. Der Künstleranwalt publiziert in verschiedenen Fachzeitschriften und nimmt diverse Lehraufträge an deutschen Filmhochschulen wahr. Er ist Mitglied im Beirat der Künstlersozialkasse.
2008 absolvierte er die Fortbildung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie zum Fachanwalt für Urheber und Medienrecht.
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